Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Donnerstag, 12. Juli 2012

Eine Verfassung für das Internet?

Die Freie Wähler Berlin sind für eine Verfassung für das Internet. Der Internetpolitik-Professor Wolfgang Kleinwächter begründet in der Neue Zürcher Zeitung die Notwendigkeit.
Kommt die Verfassung für das Internet schneller als eine neue Verfassung für Deutschland und Europa?

1 Kommentar:

  1. Eine neue Verfassung für Deutschland und Europa?
    Na ich hoffe doch das Deutschland seine eigene Verfassung bzw. Grundgesetz behalten darf, denn:

    Der Euro zerstört Europa. NEIN zurEU DIKTATUR !
    Nein zur Abschaffung der europäischen Staaten und seiner Souveränitäten.

    Vertrag von Lissabon(Reformvertrag)

    • Unleserlicher Vertrag.
    Der Vertragstext besteht nur aus Änderungen und Kommentaren des Verfassungsvertrages von
    2005. Kein Abgeordneter hat sich die Mühe gegeben, diese in den eigentlichen Vertrag einzufügen und diesen zu lesen.

    • EU-Präsident.
    Dieser wird in einem völlig undemokratischen Verfahren berufen und erhält weitreichende Kompetenzen.

    • EU-Recht bricht nationales Recht.
    Die nationalen Parlamente werden zu reinen Umsetzungsinstanzen von EU-Recht. Das deutsche Grundgesetz wird damit außer Kraft gesetzt, und Deutschland verliert seine existentielle Staatlichkeit.

    • Militarisierung Europas.
    Es soll eine gemeinsame Außen-, Sicherheits- u. Verteidigungspolitik geben; EU und NATO werden praktisch miteinander verschmolzen. Die EU kann eine eigene Armee aufbauen und Kriege erklären, an denen sich jedes EU-Mitglied beteiligen muß. Die Solidaritätsklausel verpflichtet zum gegenseitigen Beistand bei „terroristischen Aktivitäten“ oder „Frieden schaffenden Maßnahmen“ unter Einsatz von Waffengewalt.

    • Totaler Neoliberalismus.
    Die EU übernimmt neben der Währungspolitik die vollständige Hoheit über die Zoll- und Handelspolitik sowie die Wettbewerbsregeln des Binnenmarktes (Artikel 3 AEUV). Unter Stichwörtern wie Kapital- und Warenverkehrsfreiheit und Herkunftslandprinzip wird Deutschland einem schonungslosen Lohndumping ausgesetzt.

    • Ende der Demokratie durch vereinfachtes Änderungsverfahren.
    Artikel 48 Abs. 6 EUV ermöglicht es fortan dem EU-Rat, „die Änderung aller oder eines Teiles des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union“ zu beschließen. Dabei müssen die nationalen Parlamente oder das Europäische Parlament nicht zustimmen. Die Gewaltenteilung ist aufgehoben und damit ein wesentliches Grundprinzip der Demokratie! Damit wäre jede Stimme, die deutsche Bürger bei Wahlen abgeben, völlig entwertet.

    • Wiedereinführung der Todesstrafe.
    Im Falle von Aufständen, im Krieg oder bei Kriegsgefahr können persönliche Freiheitsrechte eingeschränkt und die Todesstrafe wieder eingeführt werden.

    Zitate von Insidern und Experten:

    Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert.Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen,was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.

    Jean-Claude Juncker, Premierminister von Luxemburg, möglicher erster EU-Präsident, Quelle: SPIEGEL 52/1999

    Die Öffentlichkeit wird dazu gebracht werden, Vorschlägen zuzustimmen, die sie überhaupt nicht kennt,und wir wagen es auch nicht, sie zu veröffentlichen... alle früheren Vorschläge sind im neuen Text enthalten, nur versteckt und verschleiert.

    Valery Giscard d’Estaing über den Vertrag von Lissabon(Vater der EU-Verfassung, ehemaliger Präsident Frankreichs) Quelle: Le Monde

    Die Europäische Grundrechtecharta, die im Dezember 2000 in Nizza deklariert wurde und jetzt(mit geringen Änderungen) als Teil II im Verfassungsvertrag steht, ist der schäbigste
    Menschenrechtstext, der jemals in der freien Welt formuliert wurde.

    Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider, Argumente gegen die Zustimmung zum Vertrag über eine Verfassung für Europa

    AntwortenLöschen